Abstreuen der verschmutzten Fahrbahn
Türöffnung bei akuter Gefahr
Kontrolle einer gelöschten Brandstelle
Nachlöscharbeiten mit Kleinlöschgerät
keine Tätigkeiten der Feuerwehr notwendig
Erkundung nach Brandmelderauslösung
kein Einsatz der Feuerwehr erforedrlich