Grundlehrgang |
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Der Grundlehrgang dient als Grundvoraussetzung für den Feuerwehrmann/frau um am Einsatzgeschehen teilzunehmen. |
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Voraussetzungen: |
Mindestalter 17 Jahre, Mitgliedschaft in einer Feuerwehr, Bescheinigung über erfolgte 16 std. Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als ein Jahr alt) |
Dauer: |
70 Stunden |
Lernziele: |
Grundtätigkeiten, wie z.B.: Herstellen der Löschwasserversorgung, Aufbau
eines Löschangriffs, Absichern von Einsatzstellen und vieles mehr |
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Funklehrgang |
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Der Sprechfunklehrgang berechtigt den Feuerwehrmann/frau zum Funken. |
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Voraussetzungen: |
Mindestalter 18 Jahre, erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlehrgang, förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz |
Dauer: |
16 Stunden |
Lernziele: |
Die Inbetriebnahme und Wartung von Funkgeräten, Fehlersuche und Fehlerbehebung am Funkgerät, Kenntnisse über Datenschutz,
Kommunikation über das Funkgerät |
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Maschinistenlehrgang |
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Der Maschinistenlehrgang berechtigt zu Inbetriebnahmen von Pumpen und Aggregaten, sowie, soweit ein entsprechender Führerschein vorhanden, zum Fahren von Löschfahrzeugen. |
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Voraussetzungen: |
Mindestalter 19 Jahre, erfolgreiche Truppmannausbildung, gültige Fahrerlaubnis (mind. B), Der Lehrgang "Sprechfunk" soll vor dem Lehrgang "Maschinisten" abgeschlossen sein |
Dauer: |
35 Stunden |
Lernziele: |
Funktionsweise von Pumpen und Aggregate verstehen, Motorenkunde,
physikalische Grundlagen, Fördern von Wasser über lange Wegstrecken |
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