|
Entgegen gesetzlicher
Vorschriften werden in der heimischen Region Hecken, Böschungen, Wegränder
oder gar ganze Wiesen abgebrannt. Die Feuerwehren warnen vor den unabsehbaren Folgen solcher unvernünftiger
Handlungsweisen. |
Dieses „Flämmen“ ist bereits seit vielen Jahren verboten. Neben der
Vernichtung von wichtigem Lebensraum für eine Fülle verschiedener Tierarten,
der unnötigen Geruchsbelästigung sowie Vermehrung des Treibhauseffektes ist diese
Vorgehensweise auch keinesfalls von Seiten des Brandschutzes zu akzeptieren.
|
|
|
Die Feuerwehren müssen bei einem Brand von einem Schadenfeuer ausgehen und haben die
Aufgabe, diesen unverzüglich zu löschen. Die Kommunen können einen solchen Feuerwehreinsatz
dem Verursacher kostenpflichtig berechnen. Die Ordnungsbehörde kann Ermittlungen wegen
Brandstiftung aufnehmen.
Es sind verschiedene Fälle aufgetreten, bei denen das Feuer auf
angrenzende Feld- und Waldgebiete übergegriffen und enorme Schäden verursacht hat.
Auch Personenschäden waren vereinzelt zu beklagen. Die im Frühjahr durch die
erwärmte Luft vorherrschende Trockenheit der Böden und Pflanzenreste sorgen für eine
schnelle und oftmals ungewollte Ausdehnung des Brandes; plötzlich auftretende
Windböen können diese enorm verstärken. |
|
Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!
|