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In kaum einem anderen Wirtschaftszweig ist die Brandgefahr so groß wie in der
Landwirtschaft. Jahr für Jahr fallen hier dem Feuer Millionenwerte in
Form von Gebäuden, Maschinen, Erntevorräte und auch Vieh zum Opfer. Durch
das Lagern von brennbarem Erntegut bzw. Futter- und Düngemittel und das
Betreiben von Maschinen und Fahrzeugen herrscht hier ein besonders hohes
Risiko. Die Selbstentzündung von Heu oder Grummet trägt einen gewichtigen
Teil zu dieser Bilanz bei.
Viele Brände wären sicherlich vermeidbar gewesen. Oft lag es nur daran,
dass die Gefahr nicht bekannt war, nicht rechtzeitig erkannt oder unterschätzt
wurde. Unwissenheit, Leichtsinn und Fahrlässigkeit sind Ursachen für das
Brennen eines Heustocks, die sich mit Achtsamkeit und Sorgfalt bekämpfen
lassen.
Dazu muss der Landwirt seine ganze Aufmerksamkeit dem eingelagerten
Heu widmen und wichtige Sicherheitsregeln zu beachten; |
Erntegut nur trocken einfahren, damit Brandgefahr und Nährstoffverluste
vermieden werden. Ab dem zweiten Tag der Einlagerung sind drei Monate lang
regelmäßige Temperaturkontrollen durchzuführen.
Mit einer Heumess-Sonde, die zum günstigen Preis im Fachhandel erworben
werden kann, können genaue Temperaturüberwachungen vorgenommen werden.
Einige Feuerwehren in der Region besitzen eine Mess-Sonde. Auf Anfrage
führen diese Wehren Messungen durch.
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Folgende wichtige Temperaturspannen sind zu beachten:
Temperaturen bis 50°C sind noch ungefährlich und kennzeichnen eine normal
verlaufende Fermentation. Bei Erwärmung des Lagergutes auf Temperaturen
zwischen 50°C und 70°C besteht bereits Brandgefahr, die eine regelmäßige
Messung des Heustockes in Zeitabständen bis fünf Stunden erfordert. Werden
70°C überschritten, ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren.
Mit einem, das auf der Basis "Gebläseabkühlung" arbeitet und bei rechtzeitigem
Einsatz ein Abtragen des Heustocks nicht mehr notwendig macht, kann die
Gefahr schnell beseitigt werden.
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Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!
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